Bedienungsanleitung Registrierkasse kassello – Wichtig zu wissen:

Grundwissen einer Registrierkasse

  • Die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.
  • Geschäftsvorfälle sind zeitnah, d.h. möglichst unmittelbar nach der Entstehung, zu buchen.
  • Geschäftsvorfälle müssen grundsätzlich laufend gebucht werden.
  • Alle Daten im Wirkungsbereich des Kassenanwenders müssen gegen Verlust gesichert werden (z.B. Unauffindbarkeit, Vernichtung, Untergang und Diebstahl).

Export und Sicherung

Die Datenerfassungsprotokolle (DEP7 und DEP131) müssen heruntergeladen und „extern“ gesichert werden.

  • Du musst Deine Daten 7 Jahre aufbewahren.
  • Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, damit bei einer Prüfung durch das Finanzamt alles verfügbar ist.

Die Protokolle kannst Du direkt in Deinem Kassenzugang herunterladen:

  • Auswertungen, Daten exportieren für Finanzprüfung
  • Du kannst die Exporte bei Dir ablegen und für die Dauer der Aufbewahrungspflicht speichern.

Außerdem sichert kassello automatisch alle Daten einmal nachts in ein separates Rechenzentrum. Dieses operiert unabhängig vom Rechenzentrum, in dem die Daten und Protokolle für den laufenden Betrieb gespeichert sind.

Verschiedene Standorte/Autos/Taxis

Es ist wichtig, dass bei einer Kassenprüfung Umsätze getrennt nachvollziehbar sind.

Möglichkeiten, um Umsätze getrennt zu halten.

Trainingsbuchungen

Mit der Demokasse kannst Du jederzeit Trainingsbuchungen erstellen, die nicht in der eigenen Registrierkasse aufscheinen.

Die Demokasse hat fixe, nicht änderbare Stammdaten.

Einstieg in die Demokasse:

  • Von der eigenen Kasse abmelden.
  • Auf der Anmeldeseite mit der Email demo@kassello.at und dem Kennwort „demo“ einsteigen.

Kassenprüfung

Was kann ein Prüfer oder eine Prüferin vom Finanzamt unter anderem verlangen?

  • Bei einer Prüfung kann ein Nullbeleg verlangt werden: Erstellung über Neuer Beleg, Neue Position, Kassenvorgänge.
  • Alternative: Erstelle einen neuen Beleg über eine freie  Position mit Betrag 0.- und Steuersatz 0 % .

Zusätzlich kann der Prüfer die Datenerfassungsprotokolle anfragen.

Protokolle exportieren:

  • Auswertungen:  Daten exportieren für Finanzprüfung
  • Die Exporte können dem Prüfer oder der Prüferin z.B. per Email zur Verfügung gestellt werden. 

MwSt.-Rückerstattungen Schweizer Kunden

Wer in Vorarlberg ein Geschäft betreibt, hat oft mit Einkäufer*innen aus der Schweiz zu tun.

Wie kann also die MwSt.-Rückvergütung gehandhabt werden?

Plus-Version:

  • Einstellungen, Sortiment.
  • Neuer Artikel: „MwSt. Rückvergütung“ anlegen; Preis fragen; Steuersatz 0%.
  • Neuer Beleg: Button „MwSt. Rückvergütung“; Betrag als Minusbetrag eintragen.

Basis-Version:

  • Neue Position, Bezeichnung „MwSt. Rückvergütung“.
  • Minusbetrag eintragen, Steuersatz 0% wählen.

Das MwSt.-Formular, die Originalrechnung sowie der Auszahlungsbeleg gehen gemeinsam in die Buchhaltung.

Hilfe und Fragen

Auf unserer Hilfe-Seite findest Du noch mehr Wissenswertes. Sollte Deine Frage trotzdem noch nicht beantwortet sein, ist unser Support gerne für Dich da.

Schick uns eine Nachricht direkt aus Deinem Kassenzugang: Links oben Hilfe – Kontakt aufnehmen oder per E-Mail: info@kassello.at.

100% Geld-zurück-Garantie

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