Was sind GoBD und KassenSichV?

Kassensicherungsverordnung

Wer sich über digitale Registrierkassen schlau macht, stolpert früher oder später über die beiden Begriffe: GoBD und KassenSichV.

Doch: Was sind GoBD und KassenSichV eigentlich? Hinter den beiden Abkürzungen verstecken sich Verordnungen des Finanzministeriums, die die digitale Buchhaltung betreffen.

Was genau sind also GoBD und KassenSichV?

In den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) wird u.a. festgelegt, wie digitale Kassendaten in einem Kassensystem gespeichert werden müssen.

Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) gibt vor, wie Kassendaten in einer Registrierkasse Manipulationssicher, also unveränderbar, gemacht werden müssen.

Die zwei großen Pfeiler dieser Verordnungen sind also:

  • Nachvollziehbarkeit sowie Manipulationssicherheit.

Das soll sicherstellen, dass bei einer Kassenprüfung durch das Finanzamt jederzeit auf die Kassendaten zugegriffen werden kann. Zum anderen darf es nicht möglich sein, dass Belege in der Kasse verändert (manipuliert) werden können. Mit diesen Vorgaben soll Steuerhinterziehung unmöglich gemacht werden.

Der Kassenhersteller kümmert sich darum, diese gesetzlichen Vorgaben in der Registrierkasse umzusetzen.

Deine Aufgabe ist es, ein Kassensystem zu wählen, dass GoBD und KassenSichV konform ist. Mit kassello bist Du auf der sicheren Seite. Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen für Registrierkassen, die es Stand 2025 gibt.

Was heißt das nun genau?

Was bedeutet GoBD?

Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Klingt kompliziert und ist es auch. In den GoBD sind die verschiedenen Regeln festgelegt, wie Steuerrelevante Daten in der Buchhaltung gehandhabt und aufbewahrt werden müssen. Die genauen Fakten findest Du in den wichtigsten Daten der GOBD

In unserem Fall betrifft es die Kassenbelege und wie sie in unserer Kasse erfasst sowie gespeichert werden müssen.

Die gute Nachricht: Du musst Dich nicht darum kümmern, wie das passiert. Wir haben unsere Kasse bereits GoBD-konform gemacht.

Das stellt sicher, dass eine Kassenprüfung durch das Finanzamt reibungslos und vereinfacht durchgeführt werden kann.

Früher und heute

Zu Tante Emmas Zeiten gab es diese Regeln noch nicht. Mittlerweile hat der technische Fortschritt allerdings in fast allen Unternehmen Einzug gehalten. Papier verschwindet immer mehr.

Eine Rechnung per Hand zu schreiben benötigt Zeit. Die Handbelege können leicht verloren gehen oder im Nachhinein verändert werden. Das gefällt dem Finanzamt gar nicht. Ein Umstieg auf eine digitale Kasse ergibt daher Sinn und kann viel Ärger sparen.

Bei einer Finanzprüfung können die Kassendaten direkt aus der Registrierkasse geholt werden. Das spart Zeit und sichert den Überblick über alle Verkäufe.

Doch für wen gelten die GoBD?

Wer ist von den GoBD betroffen?

Die Antwort ist recht einfach: Jedes Unternehmen ist von den GoBD betroffen. Auch Selbstständige und Freiberufler.

Dabei spielt es keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist. Die GoBD sind für jeden relevant, der Gewinneinkünfte erzielt. Dies gilt also z.B. für einen kleinen Barber-Shop genauso, wie für eine große Drogerie Handlung.

Dabei gelten die GoBD nicht nur für das Kassensystem, sondern auch für die restliche Buchführung.

Es gilt vor allem Datensicherheit und Datenunveränderbarkeit sicherzustellen.

Manuelle sowie auch digitale Daten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, damit eine Finanzprüfung jederzeit reibungslos ablaufen kann.

Was sind die Grundsätze der GoBD?

In den Grundsätzen der GoBD findet man folgende Punkte:

  • Vollständige Verfahrensdokumentation.
  • GoBD-konforme Arbeitsweise.
  • Einsatz von Software entsprechend den GoBD.
  • Manipulationssichere Archivierung.

Unsere Registrierkassen Software entspricht den GoBD-Vorgaben.

Kassenbelege werden nach allen Richtlinien und Vorschriften gespeichert. Auch eine Verfahrensdokumentation ist Teil unseres Kassensystems.

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Wir bieten in unserer Registrierkassen-Software eine kostenfreie Verfahrensdokumentation an.

Die Verfahrensdokumentation ist ein Word Dokument, in dem festgehalten wird, wie in Deinem Unternehmen mit Belegen und anderen Unterlagen umgegangen wird. Das dient der Nachvollziehbarkeit für Außenstehende, wie z.B. einem Finanzprüfer. Man könnte sagen, die Verfahrensdokumentation ist wie eine Gebrauchsanleitung einer Firma. 

Die Verfahrensdokumentation wird in kassello automatisch vorausausgefüllt und sollte entsprechend den Anforderungen in Deinem Geschäft angepasst werden.

Das passiert dann, wenn Du aus einem kostenlosen Testzugang in kassello eine aktive Kasse machst.

Wir empfehlen, die Dokumentation mit der Steuerkanzlei zu prüfen.

Deine Steuerkanzlei/Buchhaltung kennt die Situation in Deinem Unternehmen am besten. So können später eventuelle Probleme bei einer Finanzprüfung vermieden werden.

Was passiert, wenn die GoBD nicht eingehalten wird?

Wer den Vorgaben der GoBD nicht nachkommt, muss mit Strafe rechnen. Stelle daher sicher, dass Du ein GoBD-konformes Kassensystem verwendest.

Das Beispiel einer Nachzahlung des hier beschriebenen Architekten zeigt deutlich, was passieren kann: Folgen der GoBD .

Du hast nun in den letzten Absätzen einiges über die GoBD erfahren. Was ist nun aber die KassenSichV?

Was ist die KassenSichV?

Die GoBD regelt u.a., wie Kassenbelege in einem Kassensystem gespeichert werden müssen.

Die KassenSichV regelt hingegen, wie Kassenbelege in einer Registrierkasse Manipulationssicher gemacht werden müssen.

KassenSichV ist die Abkürzung für Kassensicherungsverordnung. Das ist eine Verordnung des Finanzministeriums aus 2016. Wenn Du es ganz genau wissen möchtest: Kassensicherungsverordnung .

Ab dem 01.01.2023 müssen laut dieser Verordnung alle digitalen Registrierkassen mit einer TSE ausgestattet sein.

Die TSE ist eine technische Sicherheitseinrichtung, die Manipulationen in einer Kasse unmöglich machen. Das bedeutet, Belege können auf Grund der TSE im Nachhinein nicht mehr verändert werden.

Wenn Du bereits seit längerer Zeit ein digitales Kassensystem verwendest, dann stelle sicher, dass es über eine TSE verfügt.

Digitales Kassensystem oder offene Ladenkasse?

Wenn es um Bareinnahmen oder Kartenzahlungen geht, hat ein digitales Kassensystem viele Vorteile gegenüber der offenen Ladenkasse. 

Die offene Ladenkasse ist in Deutschland nach wie vor erlaubt. Das bedeutet, Kassenbelege dürfen händisch ausgestellt werden und müssen nicht zwingend digital sein.

Bei einer offenen Ladenkasse wird bei einer Finanzprüfung jedoch wesentlich genauer hingeschaut. Die Finanzprüfung dauert daher viel länger und bringt so manches Unternehmen ins Schwitzen.

Wer Nerven und Zeit sparen möchte, entscheidet sich für eine digitale Registrierkasse, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Einfach – einfacher – kassello.

Fazit

  • Die GoBD legen u.a. fest, wie Kassendaten in einer Registrierkasse gespeichert werden müssen.
  • Die KassenSichV legt fest, dass Kassendaten Manipulationssicher sein müssen. Das wird durch den Einsatz einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) in der Registrierkasse gesichert.

Das Finanzministerium hat mit diesen Maßnahmen auf die fortschreitende Digitalisierung reagiert. Steuerprüfungen können wesentlich einfacher durchgeführt werden und Unternehmen haben einen besseren Überblick über ihre Verkäufe.

Unser Kassensystem mit TSE erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. Belege werden ordnungsgemäß abgelegt und gespeichert.

Ein Daten-Export für die Finanzprüfung steht jederzeit in Deiner Kasse zur Verfügung. Das macht die Kassenprüfung, die sogenannte Kassennachschau, einfach und übersichtlich. Das spart Zeit und Nerven!

Wir kümmern uns um die gesetzlichen Vorgaben. Du entscheidest Dich für das richtige System. 

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